Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IS-FOX Schulungsplattform für Mitarbeiter (SaaS)
HvS-Consulting GmbH · Gültig ab 05.05.2026 · Version 1.1
Hinweis zur Struktur dieser AGB
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer (B2B). Lizenzbestimmungen und allgemeine Geschäftsbedingungen sind in diesem Dokument zusammengeführt. Separate Datenschutzhinweise sind hier verfügbar und gelten ergänzend.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen HvS-Consulting GmbH (nachfolgend „HvS“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der webbasierten Schulungsplattform.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, HvS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartner.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) HvS betreibt die webbasierte IS-FOX Schulungsplattform für Mitarbeiter (nachfolgend „Plattform“) zur:
– Verwaltung von Benutzern und Benutzerkonten
– Einladung, Erinnerung und Organisation von Mitarbeitern
– Durchführung, Steuerung und Dokumentation von Schulungen
– Zugriff auf eine digitale Schulungsbibliothek mit Mitarbeiterschulungen (u.a. zu AI Act, Datenschutz, Compliance, Arbeitsschutz, Cybersicherheit)
– Ausstellung von Teilnehmer-Zertifikaten nach erfolgreich absolvierten Schulungen
(2) Die Plattform wird als Software-as-a-Service (nachfolgend „SaaS“) bereitgestellt. Eine Überlassung oder Offenlegung des Quellcodes erfolgt nicht.
(3) Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang ist das in der Buchung ausgewiesene Paket. HvS ist berechtigt, Leistungsbestandteile, die bisher in einem Paket enthalten waren, künftig in einem höherwertigen Paket anzubieten, sofern dem Kunden dabei die in § 10 genannten Rechte (Sonderkündigungsrecht) eingeräumt werden.
§ 3 Nutzungsrecht (Lizenz)
(1) Mit Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform einschließlich der enthaltenen Medien und Schulungsinhalte für die Dauer des Vertrags.
(2) Das Nutzungsrecht ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl lizenzierter Benutzer sowie auf die interne betriebliche Nutzung des Kunden beschränkt.
(3) Die erworbenen Lizenzen können einzelnen Benutzern zugewiesen werden. Die maximale Anzahl gleichzeitig aktiver Benutzer entspricht der Anzahl der erworbenen Lizenzen. Eine gemeinsame Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere natürliche Personen (Account-Sharing) ist unzulässig.
(4) Das Nutzungsrecht erlischt mit dem Ende der Vertragslaufzeit.
§ 4 Nutzungsbeschränkungen und geistiges Eigentum
(1) Die Plattform, die Schulungsinhalte und alle weiteren Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei HvS bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
– Inhalte oder die Plattform an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen
– Nutzungsrechte weiterzuverkaufen oder unterzulizenzieren
– Inhalte zu verändern, zu bearbeiten oder abzuleiten
– Die Plattform technisch zu analysieren, zu dekompilieren oder rückzuentwickeln
– Die Plattform zur Entwicklung konkurrierender Produkte zu nutzen
– Automatisierte Datenabrufe (Scraping, Crawling) durchzuführen
(3) Verstöße gegen diese Nutzungsbeschränkungen berechtigen HvS zur außerordentlichen Kündigung und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
§ 5 Schulungsinhalte und Teilnehmer-Zertifikate
5.1 Zweck der Schulungen
(1) Die auf der Plattform bereitgestellten Schulungen dienen der allgemeinen Wissensvermittlung und Sensibilisierung der Mitarbeiter des Kunden. Sie ersetzen nicht die individuelle Rechts-, Sicherheits-, Compliance- oder Fachberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Anwendbarkeit auf den konkreten Einzelfall.
(2) Die Schulungsinhalte sind aus didaktischen Gründen teilweise vereinfacht und abstrahiert dargestellt.
5.2 Eigenverantwortung des Kunden
(3) Die Verantwortung für die Umsetzung der Schulungsinhalte sowie für daraus abgeleitete Maßnahmen liegt ausschließlich beim Kunden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer oder branchenspezifischer Anforderungen.
(4) Schulungen können technische und organisatorische Maßnahmen, interne Kontrollsysteme oder individuelle Beratung nicht ersetzen.
5.3 Teilnehmer-Zertifikate
(5) Nach erfolgreichem Abschluss einer Schulung wird ein Teilnehmer-Zertifikat ausgestellt. HvS übernimmt keine Gewähr dafür, dass:
– Teilnehmer-Zertifikate von Behörden, Gerichten, Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften, Versicherungen oder sonstigen Dritten als Nachweis für die Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen anerkannt werden.
– die Schulungen spezifische gesetzliche oder branchenspezifische Pflichtschulungsanforderungen erfüllen
– die Schulungsinhalte die konkrete Rechtslage des Kunden oder seiner Branche vollständig abbilden
(6) Die Einhaltung spezifischer Schulungspflichten sowie die Prüfung der rechtlichen Anforderungen an Nachweise obliegt dem Kunden. HvS empfiehlt, bei Unklarheiten juristischen oder fachlichen Rat einzuholen.
5.4 Aktualität der Inhalte
(7) HvS bemüht sich, Schulungsinhalte regelmäßig zu aktualisieren. Bei Änderungen der Rechtslage besteht kein Anspruch auf sofortige Aktualisierung.
(8) HvS ist berechtigt, Inhalte der Schulungsbibliothek jederzeit zu aktualisieren, zu ersetzen, zu ergänzen oder zu entfernen, sofern der vertragsgemäße Gesamtzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei erheblicher Reduktion des Leistungsumfangs gelten die Regelungen in § 10 Absatz 3.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bereitstellung der Leistungen in dem erforderlichen Umfang mitzuwirken. Die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch HvS setzt diese Mitwirkung voraus.
(2) Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere:
– Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson (Administrator) auf Kundenseite (erfolgt automatisch durch die Registrierung auf der Plattform)
– Bereitstellung zutreffender und vollständiger Angaben bei der Registrierung und im laufenden Betrieb
– Sicherstellung, dass Zugangsdaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden
– Unverzügliche Meldung von Sicherheitsvorfällen, unberechtigten Zugriffen oder Missbrauch an HvS
– Einhaltung der technischen Systemvoraussetzungen (aktuelle Browser-Version, stabile Internetverbindung)
– Korrekte Zuweisung von Lizenzen an natürliche Personen (kein Account-Sharing)
– Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei der Nutzung der Plattform, insbesondere des Arbeits-, Datenschutz- und Betriebsverfassungsrechts (z.B. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von Überwachungssystemen)
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist HvS von etwaigen daraus resultierenden Leistungsverzögerungen oder -störungen freigestellt. Weitergehende Ansprüche von HvS bleiben unberührt.
§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung und Account-Löschung
7.1 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und läuft über die im Angebot ausgewiesene Laufzeit. Sofern nicht mit einer Frist von zwei (2) Monaten vor Verlängerungsdatum gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf (12) Monate.
(2) Der Vertrag kann sowohl durch den Kunden als auch durch HvS mit einer Frist von zwei (2) Monaten vor Verlängerungsdatum gekündigt werden. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Das Nutzungsrecht endet mit Vertragsende.
(3) Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch HvS liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Plattform missbräuchlich nutzt, Zahlungsrückstände von mehr als dreißig (30) Tagen bestehen oder der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt.
7.2 Datenexport vor Vertragsende
(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Daten (Schulungsfortschritte, Teilnehmer-Zertifikate) vor Vertragsende zu exportieren. HvS empfiehlt, diesen Export spätestens dreißig (30) Tage vor Vertragsende durchzuführen.
7.3 Account-Löschung nach Vertragsende
(5) Nach Vertragsende werden Nutzerkonten und -daten nach folgenden Fristen gelöscht:
– Vertragsende: Zugriff auf die Plattform wird deaktiviert. Letzter Termin für Datenexport durch den Kunden.
– Sechs (6) Monate nach Vertragsende: Endgültige Löschung aller Nutzerkonten und Schulungsdaten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
– Aufbewahrungspflichtige Daten: Rechnungsdaten werden gemäß §§ 147 AO, 257 HGB für 10 Jahre aufbewahrt.
§ 8 Probezeitraum
(1) Sofern vereinbart, beginnt der Vertrag mit einem kostenlosen Probezeitraum von vierzehn (14) Tagen. Nach Ablauf endet der Zugang automatisch, sofern kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird. Während des Probezeitraums entstehen keine Kosten.
(2) Im Rahmen des Probezeitraums kann HvS produktbezogene E-Mails an den Kunden versenden. Der Kunde kann dem Empfang jederzeit widersprechen.
(3) Daten aus dem Probezeitraum werden sechs (6) Monate nach dessen Ablauf ohne Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements gelöscht.
§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung
9.1 Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist HvS berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren, ohne dass damit eine Vertragskündigung verbunden ist. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben vorbehalten.
9.2 Inflationsbasierte Preisanpassung
(3) HvS ist berechtigt, die vereinbarten Lizenzgebühren einmal jährlich mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragsperiode anzupassen. Maßgeblich für die Höhe der Anpassung ist die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt (Destatis), gegenüber dem Vorjahresmonat (Referenzmonat: jeweils Oktober des Vorjahres).
(4) Die Anpassung wird dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und ist auf maximal fünf (5) % pro Jahr begrenzt.
(5) Übersteigt die Preisanpassung fünf (5) % des zuletzt gültigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist binnen dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung in Textform auszuüben und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung wirksam.
9.3 Leistungsbasierte Preisanpassung
(6) Bei erheblicher Weiterentwicklung der Plattform (insbesondere neue Funktionsbereiche und Features, wesentliche Erweiterung der Schulungsbibliothek) ist HvS berechtigt, die Preise über die inflationsbasierte Anpassung hinaus anzupassen. Eine solche Anpassung wird dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Wirksamwerden mitgeteilt und dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist binnen dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung in Textform auszuüben und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung wirksam
§ 10 Anpassung von Leistungsumfang und Lizenzen
(1) Erhöhung: Eine Erhöhung der Lizenzanzahl oder eine Erweiterung des Leistungsumfangs wird mit Bestellung wirksam. Die Laufzeit des Vertrags bleibt hiervon unberührt. Neu hinzugefügte Lizenzen gelten für die verbleibende Dauer der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit und setzen sich im Falle einer Vertragsverlängerung entsprechend fort.
(2) Verringerung: Eine Verringerung der Lizenzanzahl oder des Leistungsumfangs wird erst zum Beginn der nächsten Vertragsperiode wirksam und muss mindestens vierzehn (14) Tage vor Laufzeitende in Textform beantragt werden.
(3) Paketwechsel: Wechselt ein Paket der Plattform (z.B. bisherige Inklusivleistung wird Premium-Funktion), wird der Kunde mindestens dreißig (30) Tage im Voraus informiert. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist binnen dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung in Textform auszuüben und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung wirksam.
§ 11 Verfügbarkeit, SLA und Weiterentwicklung
11.1 Verfügbarkeit (SLA)
(1) HvS bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von mindestens neunundneunzig Prozent (99,0 %) im Monatsmittel (gemessen an der Verfügbarkeit des Login-Bereichs, exkl. geplanter Wartungsfenster). (2) Sollte es HvS trotz aller Bemühungen ausnahmsweise einmal nicht gelingen, die vereinbarten Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten einzuhalten, kann der Kunde eine Gutschrift von HvS als verlängerte Laufzeit bekommen. Pro Tag, den HvS die Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten nicht einhalten konnte, steht dem Kunden eine Verlängerung der aktuellen Laufzeit um einen Tag zu. Die gewährte Verlängerung der aktuellen Vertragslaufzeit ist der einzige vereinbarte Ausgleich des Kunden für nicht eingehaltene SLA; darüber hinaus sind alle Gewährleistungsansprüche des Kunden für diese Leistungen ausgeschlossen. Alle sonstigen Haftungsansprüche des Kunden bleiben unberührt.
– Totalausfall (P1): Erstreaktion innerhalb von 8 Stunden (Mo – Fr mit Ausnahm bayrischer Feiertage, 8–18 Uhr)
– Wesentliche Funktionsstörung (P2): Erstreaktion innerhalb von 1 Tag (Mo – Fr mit Ausnahm bayrischer Feiertage, 8–18 Uhr)
– Einzelne Fehler / Anfragen (P3): Erstreaktion innerhalb von 3 Tagen (Mo – Fr mit Ausnahm bayrischer Feiertage, 8–18 Uhr)
(3) Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt, sofern sie den allgemeinen Betrieb der Plattform beeinflussen (vorzugsweise außerhalb der Kernarbeitszeiten Mo–Fr, 8–18 Uhr). Ungeplante Wartungsfenster werden unverzüglich kommuniziert.
(4) Die Verfügbarkeitsgarantie gilt nicht für Ausfälle, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von HvS beruhen (höhere Gewalt, Ausfall von Drittanbietern wie Cloud-Infrastruktur).
11.2 Weiterentwicklung der Plattform
(5) HvS ist berechtigt, die Plattform im Rahmen der technischen Weiterentwicklung weiterzuentwickeln, Funktionen zu verbessern, anzupassen oder zu verändern, sofern der vertragsgemäße Gesamtzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(6) Wesentliche Änderungen, die den Leistungsumfang reduzieren oder die Bedienungsweise grundlegend verändern, werden dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten angekündigt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist binnen dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung in Textform auszuüben und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung wirksam.
§ 12 Haftung
12.1 Grundsatz
(1) HvS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder fahrlässig verursachte Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei allen anderen fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet HvS nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. „Vertragsjahr“ ist der Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem letzten Tag des Monats des Inkrafttretens des Vertrages gem. § 7.1 Absatz 1, sowie alle danach folgenden Ein-Jahreszeiträume innerhalb der Vertragslaufzeit.
(3) Wenn die Haftungshöchstgrenze gem. Absatz (2) in einem Vertragsjahr nicht ausgeschöpft wird, erhöht dies nicht die Haftungshöchstgrenze für das folgende Vertragsjahr.
(4) Im Falle des Verlusts oder der Unlesbarkeit von Daten haftet HvS für von ihr verursachte Schäden maximal in der Höhe der Wiederherstellungskosten aus einer vom Kunden zu erwartenden regelmäßigen und rechtzeitig erfolgten Datensicherung.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von HvS und zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von HvS.
12.2 Kein Haftungsausschluss für Vorfälle trotz Schulung
(6) Die Nutzung der Plattform und die Absolvierung von Schulungen durch Mitarbeiter des Kunden begründet keine Haftung von HvS für folgende Vorfälle beim Kunden, sofern HvS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat:
– Datenschutzvorfälle, Datenlecks oder Verstöße gegen die DSGVO oder das BDSG
– Cybersicherheitsvorfälle, Ransomware-Angriffe, Phishing-Schäden oder sonstige IT-Sicherheitsvorfälle
– Arbeitsunfälle, Verletzungen oder Berufskrankheiten
– Compliance-Verstöße, Bußgelder oder Sanktionen von Regulierungsbehörden
– Vorfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz, auch wenn eine AI Act-Schulung absolviert wurde
– negative Ergebnisse von Audits, Zertifizierungsverfahren oder behördlichen Prüfungen
– Schäden aufgrund nicht oder verspätet wahrgenommener Schulungsmaßnahmen durch Ausfälle von Drittanbieter-Infrastruktur (z.B. Microsoft, Azure), sofern diese außerhalb des Einflussbereichs von HvS liegen und kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt
(7) Schulungen erhöhen das Schutzniveau, ersetzen jedoch keine technischen Schutzmaßnahmen, organisatorische Sicherheitssysteme, interne Kontrollprozesse oder individuelle Fachberatung. Der endgültig Verantwortliche für die Sicherheit der Kundenumgebung bleibt immer der Kunde selbst.
12.3 Haftung für Inhalte
(8) HvS erstellt Schulungsinhalte mit der gebotenen Sorgfalt. Eine Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Schulungsinhalte im Hinblick auf die spezifische Situation des Kunden ist ausgeschlossen, sofern HvS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schulungen ersetzen keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.
(9) Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die auf einer unsachgemäßen Anwendung oder Fehlinterpretation der Schulungsinhalte beruhen, ist ausgeschlossen, sofern HvS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(10) Unberührt bleibt die Haftung des Anbieters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag in eigener Verantwortung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG.
(2) Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung durch HvS sind in den Datenschutzhinweisen enthalten, die hier abrufbar sind. Die Datenschutzhinweise sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(3) Soweit HvS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung des Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Dieser kann in der Plattform durch den Kunden selbstständig abgeschlossen werden.
(4) HvS trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten gemäß Art. 32 DSGVO.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) HvS ist berechtigt, jederzeit die Regelungen bezüglich der Leistungserbringung aus diesen AGB und mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder wegen funktionaler oder technischer Weiterentwicklungen der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
(2) Eine Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen zur Leistungserbringung wird dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt.
(3) Sofern der Kunde der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Ankündigung von HvS zur Änderung oder Ergänzung widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung ("Zustimmungsfiktion"); hierauf wird HvS in der Ankündigung gesondert hinweisen. Die Zustimmungsfiktion gilt nicht für eine Veränderung, welche eine Hauptleistung des Rahmenvertrages betrifft, sofern dadurch ein ungünstiges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zu Lasten des Kunden entstehen würde.
(4) Im Falle eines Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. HvS behält sich das Recht vor, im Falle eines Widerspruchs das Vertragsverhältnis gemäß § 7.1 Absatz 2 zu kündigen.
(5) Redaktionelle Änderungen dieser AGB, d.h. Änderungen, die das Vertragsverhältnis nicht betreffen, wie z.B. die Korrektur von Tippfehlern, werden ohne Benachrichtigung des Kunden vorgenommen.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Zugangsdaten, Nutzungsdaten, Preise und Konditionen, Geschäftsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen.
(3) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder durch eigene rechtmäßige Mittel erlangt wurden, sowie bei gesetzlicher Offenbarungspflicht.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HvS.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses selbst.
Stand: 05.05.2026 · Version 1.1
Ältere Versionen der AGB bleiben unter der jeweiligen Versionsnummer abrufbar und gelten ausschließlich für Verträge, die während ihrer jeweiligen Geltungsdauer geschlossen wurden:
- Version 1.0, gültig bis einschließlich 04.05.2026, hier abrufbar.
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